Dieses Verfahren kann bei geeigneter Indikation mit einer Verhaltenstherapie (als gesetzlicher Leistung) kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist neben dem Einverständnis des Patienten selbstverständlich seine Suggestibilität und die Bereitschaft zu ausreichenden Übungen (Selbsthypnose). Besonders geeignet sind die Methoden der Hypnosetherapie aus meiner Erfahrung für die Behandlung von Traumatisierungen und allen Formen an Angsterkrankungen. Der Übergang von Entspannungstechniken zu therapeutisch wirksamer Trance ist fließend; vielfältige Formen der Imagination (von Affirmationen bis zur Teilearbeit) sind wirksam.